Seit dem 12. Dezember 2020 ist Sexarbeit im Kanton Luzern erneut verboten. Diese Verordnung gilt vorerst bis zum 30.04.2021.
Medienmitteilung Kanton Luzern
Seit dem 12. Dezember 2020 ist Sexarbeit im Kanton Luzern erneut verboten. Diese Verordnung gilt vorerst bis zum 30.04.2021.
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